Archivansicht der Auslegung - "1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland"
Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.04.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung April 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche anstatt wie bisher einer Fläche für die Landwirtschaft und einer Grünfläche gemäß den Ausweisungen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit
vom 19.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022
in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.00 Uhr
Auf eine telefonische Anmeldung wird aufgrund der aktuellen Situation hingewiesen.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Des Weiteren können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten Unterlagen des Entwurfes, Fassung April 2022, während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Gemeinde Röderland unter https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Im Falle einer Corona-bedingten Schließung der Auslegungsstelle wird die öffentliche Bekanntmachung der Planunterlagen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet erfolgen.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an c.heller@gemeinde-roederland.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
- Fläche – Bodenbeeinträchtigungen
- Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Auswirkungen der Planung
- Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Gewässerschutz
- Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar
- Mensch – Lärmimmissionen und Gewerbeimmissionen (entzündbare Gase)
- Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
- Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse
- Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit
- Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen und Bedenken:
- Landkreis Elbe-Elster vom 29.03.2022 und 31.03.2022
- Aussagen zum Immissionsschutz (Gewerbeimmissionen / entzündbare Gase) und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: