Archivansicht der Auslegung - "Bebauungsplan "Wohnbebauung Röderstraße in Saathain""
Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ der Gemeinde Röderland und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ im Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Teile aus 78, 79, 77, 544, 137, 135, 133, 483 und 130, Flur 3 in der Gemarkung Saathain.
In gleicher Sitzung vom 14.09.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung Juli 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt in der Zeit
vom 20.10.2022 bis einschließlich 21.11.2022
in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Des Weiteren können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten Unterlagen des Entwurfes, Fassung Juli 2022, auf der Homepage der Gemeinde Röderland unter https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unterhttps://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Im Falle einer Corona-bedingten Schließung der Auslegungsstelle wird die öffentliche Bekanntmachung der Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ der Gemeinde Röderland auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet erfolgen.
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13b BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: