Archivansicht der Auslegung - "3. Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Röderstraße in Saathain""
Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes des Bebauungsplans „Wohnbebauung
Röderstraße in Saathain“ der Gemeinde Röderland gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Röderstraße in Saathain“ in der Fassung Juli 2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Teile aus 78, 79, 77, 544, 137, 135, 133, 483 und 130, Flur 3 in der Gemarkung Saathain und ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Diese Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 20.10.2022 bis 21.11.2022 in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Dieser Entwurf wurde im 2. Entwurf, Fassung November 2022, geändert. Der 2. Entwurf lag in der Zeit vom 15.12.2022 – 06.01.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich aus.
Der 2. Entwurf wurde im Plandokument geändert (Verkleinerung Geltungsbereich i. V. m. Verkleinerung private Grünflächen). Die Begründung wurde fortgeschrieben. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung stellen den 3. Entwurf, Fassung Januar 2023, dar.
Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 16.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023
in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT
Prösen während der Dienststunden
Montag 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung.
Des Weiteren können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten Unterlagen des 3. Entwurfes, Fassung Januar 2023, auf der Homepage der Gemeinde Röderland unter https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13b BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Hinweise:
Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: