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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“ der Gemeinde Röderland gemäß § 3 Abs. 2 BauGB"

Die Auslegung war vom 19.02.2024 um 00:00 Uhr bis zum 19.03.2024 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“, in der Fassung November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 
Ziel und Zweck der Planung ist die Festlegung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbindung „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote “ auszuweisen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Teile aus 212, 213, 215, Flur 3 in der Gemarkung Saathain und ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. 
Die öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, erfolgt in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 19.03.2024 in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden

 

Montag       09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag     09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag        09.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung.

 

Des Weiteren können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten Unterlagen des 1. Entwurfes, Fassung November 2023, auf der Homepage der Gemeinde Röderland unter https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Bebauungsplan auf der Grundlage des § 12 BauGB aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan bekannt gemacht. Das Verfahren wird mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Hinweise:
Stellungnahmen zum 1. Entwurf des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden der Bauverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 
 

Röderland, den 02.02.2024

 


Markus Terne
Bürgermeister
 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Planzeichnung (714 kB)
PDF-Download Begründung (3892 kB)
PDF-Download Umweltbericht (20014 kB)
PDF-Download Vorhabenbezogener Bebauungsplan Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote (3261 kB)

Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

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