Archivansicht der Auslegung - "2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland"
Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.11.2021 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung November 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Überplanung einer im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans festgesetzten privaten Grünfläche für das Anpflanzen von mindestens 9 Bäumen und 1.600 Sträuchern sowie die Fläche für die Landwirtschaft nördlich des genehmigten Betriebshofes der Lausitz Propan GmbH für eine zusätzliche gewerbliche Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Diese zusätzliche Gewerbegebietsfläche ist kurzfristig zum Abstellen der betriebseigenen LKW und TKW (3,5t – 40t-Fahrzeuge), welche über unterschiedliche Aufbausysteme verfügen, sowie für die Zwischenlagerung (Anlieferung bis Ablieferung) von leeren Flüssiggaslagerbehältern für den normalen Haushaltsbedarf, geplant.
Geplant ist, dass dort gelegentlich und kurzzeitig für max. 24 Std. bzw. über das Wochenende betriebseigene Transportfahrzeuge mit Restmengen von Flüssiggas abgestellt werden können. Diese Restmengen bewegen sich weit unter 50 t.
Im bestehenden und seit dem 22.12.1994 genehmigten Betrieb Lausitz Propan GmbH wird mit Flüssiggas gearbeitet, welches leicht explosiv ist. Eine Ausweitung der Propanverarbeitung und Propanlagerung wird mit der 2. Änderung des Bebauungsplans nicht gestattet.
Neben der Erweiterung der gewerblichen Nutzbarkeit des Betriebes Lausitz Propan beabsichtigt die Gemeinde den Entwicklungsspielraum innerhalb des Nutzungskataloges für Gewerbegebiete auszuschöpfen, um nachhaltig die Auslastung des Gebietes zu sichern.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes mit den dort nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-3 und Abs. 3 Nr. 1 BauNVO allgemein und ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen vorgesehen. Entsprechend des gültigen Bebauungsplans werden keine Betriebe und Anlagen der Abstandsklasse I – V des Abstandserlasses NRW und keine Anlagen, die einen Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG bilden, zugelassen.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Prösen, Flur 3 (neu 6), Flurstücke 776, 777 (neu 1) gemäß nachstehendem Kartenausschnitt.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit
vom 16.12.2021 bis einschließlich 18.01.2022
in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Des Weiteren können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten Unterlagen des Entwurfes, Fassung November 2021, auf der Homepage der Gemeinde Röderland unter https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Im Falle einer Corona-bedingten Schließung der Auslegungsstelle wird die öffentliche Bekanntmachung der Planunterlagen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet erfolgen.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an c.heller@gemeinde-roederland.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
• Artenschutzfachbeitrag – PNS Dr. Hanspach (09/2021)
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
• Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
• Wasser – Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, Gewässerschutz
• Pflanzen und Tiere – vorhandene Biotoptypen, vorhandenes Arteninventar, Vermeidungsmaßnahmen
• Mensch – Lärmimmissionen und Gewerbeimmissionen (entzündbare Gase), nicht zulässige Betriebe und Anlagen und nicht zulässige Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG
• Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
• Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse und Auswirkungen
• Kultur- und Sachgüter – keine Betroffenheit
• Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – keine Betroffenheit
• Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
• Landkreis Elbe-Elster vom 23.09.2021 und 17.11.2021
o zulässige Anlagen und Betriebe, insbesondere nicht zulässige Betriebsbereiche nach § 3 Abs. 5a BImSchG, Sicherheitsabstand zum angrenzenden Wohngebiet, Brand- und Explosionsschutz, Schallschutz, Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
• Landesamt für Umwelt Brandenburg vom 22.09.2021 und 22.11.2021
o Zulässigkeitsvoraussetzungen der mit Flüssiggas befüllten Versorgungsfahrzeuge gemäß BImSchG und Störfallverordnung sowie die Gewährleistung zur Einhaltung der Vorgaben
• WAV Elsterwerda vom 08.09.2021
o Hinweise zur Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung
Prösen, den 08.12.2021
Markus Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
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