Gemeindenzeiger und Amtsblatt
Redaktionelle Hinweise:
Nach Bedarf erscheint der "Gemeindeanzeiger für die Gemeinde Röderland" mit allgemeinen Informationen aus der Gemeinde und das "Amtsblatt für die Gemeinde Röderland" mit den amtlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen.
Ortsansässige Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Vereine usw. können ihre Artikel kostenfrei im Gemeindeanzeiger bzw. Amtsblatt veröffentlichen.
Bitte reichen Sie Ihre Artikel bis zum Redaktionsschluss*, 14.00 Uhr für die jeweilige Ausgabe ein.
Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden für die jeweilige Ausgabe nicht mehr berücksichtigt und können erst in der darauffolgenden Ausgabe veröffentlicht werden.
Die Beiträge werden redaktionell nicht überarbeitet. Die Verantwortung für Inhalt und Bilder liegt ausschließlich beim Autor.
Die entsprechenden Redaktionsschlüsse/Abgabe- und Erscheinungstermine finden Sie hier.
Beiträge für den Gemeindeanzeiger und das Amtsblatt sind in digitaler Form, bevorzugt als Word-Datei, einzureichen. PDF-Dateien können nicht optimal verarbeitet werden.
Bitte senden Sie Ihre Beiträge per E-Mail an .
Fotos für den Gemeindeanzeiger sollten eine gute Qualität haben und als Anlage (JPG-Datei) beigefügt werden.
Der Einsender garantiert, dass er das Urheberrecht für die Fotos und Texte besitzt und dass die auf den Fotos abgebildeten Personen (bei Personen unter 18 Jahren die jeweilige Personensorgeberechtigten) mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
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Dann teilen Sie uns dies bitte zeitnah, unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift, telefonisch unter 03533 4838-11 oder per E-Mail () mit.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Zustellung nicht mehr an Haushalte erfolgen kann, die an ihrem Briefkasten einen Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ oder ähnliches angebracht haben.
Ausgaben des Amtsblattes und des Gemeindeanzeigers zum Download als PDF:
In der folgenden Übersicht finden Sie alle Gemeindeanzeiger und Amtsblätter ab dem Jahr 2014. Zum Download älterer Exemplare benutzen Sie bitte das Archiv.
Ab sofort werden der Gemeindeanzeiger (nichtamtliches Mitteilungsblatt) und das Amtsblatt (amtliches Mitteilungsblatt) als getrennte PDF-Dateien bereitgestellt.
Hierbei erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung.