Schiedsamt
Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Streit? ... Was kann man tun?
Zuerst sollte man ein klärendes Gespräch suchen. Gibt es keinen Erfolg, hat jeder Bürger das Recht, eine Schiedsstelle aufzusuchen.
In welchen Fällen kann man die Schiedsstelle aufsuchen?
Strafrechtlich:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- leichte vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Zivilrechtlich:
- Vermögensrechtlichen Streitigkeiten (bis 750,00 €)
- Nachbarrechte
- Verletzung der persönlichen Ehre
Eine Klage in Zivilsachen ist vor dem Amtsgericht erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedstelle erfolglos war. Ein Schlichtungsverfahren bei der Schiedsstelle ist schnell bearbeitet, spart Zeit und Nerven, ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem dauerhaften Frieden, da niemand gewinnt oder verliert.
Was bedeutet kostengünstig?
Der Antragsteller hat einen voraussichtlich kostendeckenden Vorschuss zu zahlen. Wer am Ende die Kosten trägt, ergibt sich aus dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung.
Das Ziel jeder Schlichtungsverhandlung ist ein Vergleich zwischen den Parteien.
Zur außergerichtlichen Klärung von Streitfällen gibt es in der Gemeinde eine Schiedsstelle. Verhandlungen finden im Sitzungssaal des Rathauses in Prösen statt. Geregelte Sprechzeiten gibt es nicht, Termine werden nach Bedarf festgelegt.
Schiedsfrau der Gemeinde: Silke Christiansen
Stellvertreter: René Thiele
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Liebenwerda