Auslegung - "Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ im Ortsteil Prösen"
Vorlagen-Nr. 020/2020 – Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ im Ortsteil Prösen
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) – in der für den Satzungsbeschluss bestimmten Fassung wurde am 24. Juni 2020 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland als Satzung beschlossen (zur Lage des Bebauungsplans mit zwei Geltungsbereichen vgl. Übersichtskarte). Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich der Begründung dazu ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag von 08.00 – 15.00
Dienstag von 08.00 – 17.00
Donnerstag von 08.00 – 15.00
Freitag von 08.00 – 11.00
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht-liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Röderland unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Prösen, den 26.06.2020
Markus Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
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Am Markt 1
Röderland
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(03533) 4838-34
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