Auslegung - "Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderland"
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Röderland wurde in der von der Gemeindevertretung am 19.12.2018 beschlossenen Fassung mit Schreiben 21.03.2019 unter Az. 63-00036-19-53 durch den Landkreis Elbe-Elster als zuständige Genehmigungsbehörde ohne Nebenbestimmungen genehmigt.
Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung dazu ab diesem Tag in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b, 0432 Röderland - OT Prösen
während der Dienststunden
Montag 8.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Röderland unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Röderland, den 24.04.2019
Markus Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
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Röderland
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