Auslegung - "Öffentliche Auslegung zur Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg""
Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.07.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ in der Fassung vom Juni 2023 als Satzung beschlossen.
Diese 1. Änderung des Bebauungsplans tritt mit dieser Bekanntmachung, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in Kraft.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Baumgartenweg und am Kotschkaer Weg“ der Gemeinde Röderland wird mit Begründung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an, zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen zu den üblichen Dienststunden sowie nach Terminvereinbarung bereitgehalten und auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft erteilt.
Hinweise gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB für eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder den Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Röderland, 20.07.2023
Markus Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"