Archivansicht der Auslegung - "Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ und Änderung des Flächennutzungsplans"
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage– OT Wainsdorf“ und Änderung des Flächennutzungsplans
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 2. November 2022 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Titel „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ aufzustellen. Durch weiteren Beschluss der Gemeindevertretung wurde entschieden, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert wird.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennut-zungsplans sollen im Regelverfahren mit Umweltprüfung erfolgen. Die Planung beabsichtigt die Darstellung einer Sonderbaufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im geänderten Flä-chennutzungsplan sowie die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photo-voltaik-Freiflächenanlage einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ausgleichsmaßnahmen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich zwischen den Ortsteilen Prösen und Wainsdorf und umfasst die Flurstücke 32, 33, 34 und 204 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Wainsdorf sowie die Flurstü-cke 13 (tlw.), 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 (tlw.), 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 30 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Wainsdorf. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 24,2 ha.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
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