Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ und über die parallele Änderung des Flächennutzungsplans sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)"
Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ und über die parallele Änderung des Flächennutzungsplans sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 2. November 2022 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Titel „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ aufzustellen. Durch weiteren Beschluss der Gemeindevertretung wurde entschieden, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert werden soll.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich zwischen den Ortsteilen Prösen und Wainsdorf und umfasst die Flurstücke 32, 33, 34 und 204 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Wainsdorf sowie die Flurstücke 13 (tlw.), 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 (tlw.), 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 30 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Wainsdorf. Er kann auch dem beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 24,2 ha.
Wesentliches Planungsziel ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der dafür notwendigen Infrastruktur. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Regelverfahren mit Umweltprüfung erfolgen. Die Planung beabsichtigt die Darstellung einer Sonderbaufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im geänderten Flächennutzungsplan sowie die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ausgleichsmaßnahmen.
Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert. Dabei ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zeit und Dauer der öffentlichen Auslegung:
Mittwoch, 17. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, 16. Juni 2023
Montag: 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.00 Uhr
Ort der öffentlichen Auslegung:
Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b, 04932 Röderland/OT Prösen
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Röderland unter www.gemeinde-roederland.de eingesehen werden.
*Übersichtskarte zur Lage des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans (ohne Maßstab)
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: