Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röderland"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 20.03.2024 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 25,1 ha großen Änderungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Der Änderungsbereich befindet sich westlich der Ortslage Wainsdorf und der Bahnstrecke sowie nördlich der L 59 „Am Tunnel“.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Darstellung einer Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 3 BauNVO, um die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vorzubereiten.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
22.04.2024 bis einschließlich dem 21.05.2024
unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag: | 09.00 - 11.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 13.00 - 15.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 11.00 Uhr |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Röderland, den 04.04.2024
Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: