Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ der Gemeinde Röderland"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 20.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“ gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 25,1 ha großen Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Wainsdorf und der Bahnstrecke sowie nördlich der L 59 „Am Tunnel“. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen ganz oder teilweise die Flurstücke 28, 29, 30, 32, 33, 34, 37 und 204 in der Flur 1 sowie die Flurstücke 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 in der Flur 2 der Gemarkung Wainsdorf.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie weitere Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
22.04.2024 bis einschließlich dem 21.05.2024
unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag: | 09.00 - 11.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag: | 13.00 - 15.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 11.00 Uhr |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Röderland, den 04.04.2024
Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: