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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“, OT Saathain der Gemeinde Röderland"

Die Auslegung war vom 07.10.2024 um 00:00 Uhr bis zum 12.11.2024 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“, gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen. Die Planung dient dazu, die Voraussetzungen zur Zulässigkeit einer Pferdekoppel mit reitpädagogischen Angeboten innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Saathain. Das Plangebiet besteht nunmehr aus den Flurstücken 213 und 215 sowie der Zufahrt über das Flurstück 550 und Teile der Flurstücke 23/1 und 209. Das Plangebiet wird ergänzt durch die externe Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 240/1

 

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird für das Vorhaben eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dargestellt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen und dabei die Belange der Anwohner und Träger öffentlicher Belange mit zu berücksichtigen.
 

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet erneut veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

 

10.10.2024 bis einschließlich dem 11.11.2024

 

unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.


Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/a0d09d4e-d93c-41a3-a774-0c48357576e4 zur Verfügung.


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

 

Montag:        09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag:      09.00 - 11.00 Uhr
                     13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:  13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:         09.00 - 11.00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 
 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umwelt-Schutzgut

Informationen dazu in Schlagworten

Der Mensch und 

seine Gesundheit

Auswirkungen von potentiellen Blendwirkungen, Erholungsfunktion, Auswirkungen durch elektromagnetische Felder, Lärmemissionen, Brand- und Katastrophenschutz

Kultur und 

sonstige Sachgüter

Denkmale (Bau- und Bodendenkmale)

Boden und Fläche

Ertragsfähigkeit der Böden, Bodenschutz, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmittel, Bodenfunktionen, Ausgleich von Eingriffen, Erosionswirkungen, geologische Verhältnisse

Wasser

Wasserver- und entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer

Klima und Luft

Erneuerbare Energien, Klimaschutz

Tiere und Pflanzen

Alleebäume, Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Reptilien, Bodenbrüter, Avifauna), Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna (Artenschutzfachliche Maßnahmen, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen), Biotoperfassung, Betroffenheit von Wald, Biotopverbund

Landschaftsbild 

und landschaftsbezogene Erholungsnutzung

Freiraumverbund, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Sichtschutzpflanzungen, 

Wechselwirkungen

Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern

Sonstiges

Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Abfallentsorgung

Röderland, den 19.09.2024


Terne
Bürgermeister
 


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

JPG-Download Übersichtskarte (120 kB)
PDF-Download über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“, OT Saathain der Gemeinde Röderland (281 kB)

Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

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