Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“, OT Saathain der Gemeinde Röderland"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Pferdekoppel mit temporärer Nutzung für reitpädagogische Angebote“, gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen. Die Planung dient dazu, die Voraussetzungen zur Zulässigkeit einer Pferdekoppel mit reitpädagogischen Angeboten innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Saathain. Das Plangebiet besteht nunmehr aus den Flurstücken 213 und 215 sowie der Zufahrt über das Flurstück 550 und Teile der Flurstücke 23/1 und 209. Das Plangebiet wird ergänzt durch die externe Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 240/1
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird für das Vorhaben eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht dargestellt, der einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen und dabei die Belange der Anwohner und Träger öffentlicher Belange mit zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet erneut veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
10.10.2024 bis einschließlich dem 11.11.2024
unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/a0d09d4e-d93c-41a3-a774-0c48357576e4 zur Verfügung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag: 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 11.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
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Röderland, den 19.09.2024
Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: