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Archivansicht der Auslegung - "Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, südliches Teilgebiet der Gemeinde Röderland"

Die Auslegung war vom 07.10.2024 um 00:00 Uhr bis zum 02.11.2024 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, südliches Teilgebiet gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung beschlossen. Die Planung dient dazu, die Voraussetzungen zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des Plangebiets zu schaffen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 16,4 ha großen Plangebietes sind nachstehender Übersichtkarte zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage Wainsdorf und der Bahnstrecke sowie nördlich der L 59 „Am Tunnel“. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen jeweils ganz oder teilweise die Flurstücke 28, 29, 30, 32, 33, 34, 37 und 204 in der Flur 1 sowie die Flurstücke 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 21in der Flur 2 der Gemarkung Wainsdorf.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie weitere Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zur Grünordnung. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
 

Nach der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde insbesondere die vorgezogene Ausgleichmaßnahme für die festgestellten Vorkommen der Feldlerche angepasst. In der Folge sollen keine sog „Feldlerchenfenster“ mehr im Bebauungsplan festgesetzt werden. Weitere Änderungen beziehen sich auf den Geltungsbereich, die überbaubaren Grundstücksflächen und weitere grünordnerische Festsetzungen.
 

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet erneut veröffentlicht. Die Dauer der Veröffentlichung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

 

10.10.2024 bis einschließlich dem 31.10.2024

 

unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.


Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ab9905db-1c18-4a77-8deb-974a1ccec205 zur Verfügung.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:


Montag:        09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag:      09.00 - 11.00 Uhr
                     13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:  13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:         09.00 - 11.00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 
 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umwelt-Schutzgut

Informationen dazu in Schlagworten

Der Mensch und 

seine Gesundheit

Auswirkungen von potentiellen Blendwirkungen, Erholungsfunktion, Auswirkungen durch elektromagnetische Felder, Lärmemissionen, Brand- und Katastrophenschutz

Kultur und 

sonstige Sachgüter

Denkmale (Bau- und Bodendenkmale)

Boden und Fläche

Ertragsfähigkeit der Böden, Bodenschutz, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmittel, Bodenfunktionen, Ausgleich von Eingriffen, Erosionswirkungen, geologische Verhältnisse

Wasser

Wasserver- und entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer

Klima und Luft

Erneuerbare Energien, Klimaschutz

Tiere und Pflanzen

Alleebäume, Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Reptilien, Bodenbrüter, Avifauna), Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna (Artenschutzfachliche Maßnahmen, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen), Biotoperfassung, Betroffenheit von Wald, Biotopverbund

Landschaftsbild 

und 

landschaftsbezogene Erholungsnutzung

Freiraumverbund, Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Sichtschutzpflanzungen, 

Wechselwirkungen

Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern

Sonstiges

Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Abfallentsorgung

Röderland, den 19.09.2024


Terne
Bürgermeister


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

JPG-Download Übersichtskarte (261 kB)
PDF-Download Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage – OT Wainsdorf“, südliches Teilgebiet der Gemeinde Röderland (198 kB)

Ansprechpartner

Herr Candy Ach
Am Markt 1
Röderland
Telefon (03533) 4838-13
Telefax (03533) 4838-34
E-Mail:

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