Archivansicht der Auslegung - "2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland"
Bekanntmachung der Gemeinde Röderland
über die 2. Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland beabsichtigt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ einzuleiten.
Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Überplanung einer im Geltungsbereich des Bebauungsplans festgesetzten privaten Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in eine Gewerbegebietsfläche (GE3), zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen vorrangig für das kurzzeitige Abstellen der mit Flüssiggas befüllten Tanklastwagen (TKW) und Lastkraftwagen (LKW) sowie für die Zwischenlagerung von werksneuen Flüssiggaslagerbehältern.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt und der Flächennutzungsplan geändert.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Prösen, Flur 3 (neu 6), Flurstücke 776, 777 (neu 1) gemäß nachstehendem Kartenausschnitt.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans zu beteiligen, liegt der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung September 2021 in der Zeit
vom 21.10.2021 bis einschließlich 23.11.2021
in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Haus 2, Kotschkaer Weg 1b in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
Montag 08.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Des Weiteren können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten Unterlagen des Vorentwurfes, Fassung September 2021, auf der Homepage der Gemeinde Röderland unter https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an c.heller@gemeinde-roederland.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Prösen, den 13.10.2021
Markus Terne
Bürgermeister
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Am Markt 1
Röderland
(03533) 4838-13
(03533) 4838-34
E-Mail: