Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt am 3. Juni 2022 folgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP):
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches und der weiteren Ausdehnung der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Meißen werden auf der Grundlage der
Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-VerordnungSchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
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Die mit der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) vom 15.10.2021, 17.12.2021 und 04.02.2022 festgelegte, derzeitig bestehende Sperrzone I (Pufferzone), welche das Amt Schradenland mit den Gemeinden Großthiemig, Hirschfeld, Gröden und Merzdorf, die Gemeinde Röderland mit dem Ortsteil Wainsdorf östlich der Bahnlinie Dresden- Berlin und das Amt Plessa mit der Gemeinde Schraden in der gesamten Flächenausdehnung der Gemarkungsgrenzen umfasst, wird um die folgende Gebietskulisse erweitert:
- Die Gemeinde Röderland mit den Ortsteilen Prösen, Stolzenhain a.d. Röder, Wainsdorf westlich der Bahnlinie Dresden-Berlin und die Gemeinde Plessa im Amt Plessa in der gesamten Flächenausdehnung der Gemarkungsgrenzen
(Die Sperrzone I ist in einem Kartenausschnitt der Allgemeinverfügung dargestellt).
Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst u.a.:
- Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone I
- Vorgaben für Schweinehalter*innen in der Sperrzone I
- Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone I
Bild zur Meldung: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)