Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen für Energiekosten freigeschaltet!
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie informiert:
seit dem 8. Mai 2023 können Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte über das Antragsportal der ILB beantragt werden.
Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.
Auf folgende Vorgehensweise ist dabei zu achten:
- Anträge sind online zu stellen
- Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, oder bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können werktags von 8 - 17 Uhr mit dem ILB-Beratungsteam telefonieren, die Hotline lautet: 0331 660 2920.
- Hinweise und Berechnungsbeispiele einschließlich eines Online-Rechners finden Sie hier: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/
- Das Online-Antragsportal öffnet sich erst dann, wenn über den Online-Rechner die persönliche Antragsberechtigung berechnet worden ist. Einen Direktzugang zur Antragstellung gibt es demzufolge nicht.
- Eine eventuell angestrebte Papier-Antragstellung ist möglich, allerdings führt diese zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten.
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