Ankündigung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
Der Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz informiert:
In der Zeit vom 15. Juli 2023 bis zum 28. Februar 2024 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch.
Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I, Nr. 5) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28]) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an.
Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähgutes, nicht beeinträchtigt werden.
Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeit-weisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.
Sonnewalde, den 10. Mai 2023
Brödno
Verbandsvorsteher
Bild zur Meldung: Ankündigung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung